Tagebucheintrag am 17. des Februar – Es reicht! Man lasse Unseren Reichsadvokaten endlich in Frieden!

Liebes Tagebuch,

WIR HABEN DIE NASE GESTRICHEN VOLL! Es reicht! Man lasse Unseren Reichsadvokaten endlich in Frieden!

Wir hatten dir, Unserem lieben Tagebuch, ja bereits berichtet von all den Angriffen auf Unseren Reichsadvokaten vom Bamberg. Die mit Uns verfeindeten Fürstenbünde in der Landständeversammlung – VERFLUCHT SEI DER CHRISTDEMOKRATISCHE WIDERSTAND – hat nichts unversucht gelassen, um Unseren Diener aus seinem Amte zu vertreiben.

Alles hat damit angefangen, dass Unser Reichsadvokat in Unserem Sinne einen dem Hofe genehmen Kandidaten für das Oberkammergericht in Koblenz durchsetzte. Dann ging das Chaos los: Skandalisierung, Empörung, Anklagen, das Urteil des Bundesexekutivgerichtes und daraus folgend die Abberufung Unseres Leibeigenen, und dann sogar ein MISSTRAUENSANTRAG gegen Unseren Reichsadvokaten. Von all dem haben Wir dir berichtet.

Nachdem Wir aber diesen abstrusen Antrag von Unseren Fürsten haben abschmettern lassen, hofften Wir ernsthaft auf Ruhe auf diesem Schlachtfelde. Wir denken überhaupt nicht daran, Unseren Advokaten zu verbannen, nur weil er Unsere Verordnungen durchsetzt. Soweit kommt es noch, dass die Landständeversammlung Unsere Diener bestimmt. Als nächstes wollen die noch Unsere Hoffinanzierung kürzen. Uah, da läuft Uns ein Schauer über Unseren Silberrücken, NIEMALS!

Aber die Landstände waren immer noch nicht fertig! Nun hatte man gegen Unseren Reichsadvokaten eine sogenannte „Ministeranklage“ erhoben. Tja, schön, haben Wir uns gedacht, wenn man Unseren Minister anklagt, so werden es ja wohl Wir, König Kurt, sein, der über diese Anklage zu befinden hat. Selbstverständlich kämen Wir gar nicht auf die Idee, Unseren Reichsadvokaten vom Bamberg für kluge Amtsvergabe im Sinne der Sozialproblematie zu bestrafen!

Doch dann mussten Wir erfahren, dass eine Entscheidung über diese Anklage gar nicht Uns obläge! Nein, es wäre Sache des Obersten Landeskassationsgerichtes gewesen, welches ja auch in Koblenz sitzt. Auf keinen Fall konnten Wir das dulden! Wir wissen noch, was beim letzten Mal passiert ist, als Wir zugelassen haben, dass ein Gericht eine Entscheidung trifft: Das Urteil des verdammten Bundesexekutivgerichtes! 

Also haben Wir lieber Unseren Fürsten befohlen, auch dieses Begehren in der Landständeversammlung zu verbieten, und gar höchst treulich haben Unsere Diener diesen Wunsch erfüllt! Wieder einmal hat kein sozialproblematischer Baron es gewagt, zu wanken. Wir sollten Unserem Paladin Hartloffus einen Krug Wein als Zeichen Unserer Gunst zukommen lassen.

Aber zur Sicherheit müssen Wir weitere Streichungen an der Verfassung Unseres Reiches vornehmen. Die Ministeranklage wird ebenso wie der Misstrauensantrag gestrichen. Alle Klagen über Fehlverhalten der Höflinge seien fortan allein dem Monarchen zur Entscheidung zugewiesen. Und damit die Gerichte erneut an ihren Platz erinnert seien wollen Wir tun, was schon beim Bundesexekutivgerichte gar so vortrefflich wirkte!

„Scherge! Man mache Balou und Cameron erneut in ihren Roben reisefertig! Noch heute brechen sie nach Koblenz auf!“

KÖNIG KURT I.

Rex et iudex maximus aulae

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